Fragen & Antworten (FAQ)

Kündigung meiner Parzelle

Es gibt sicherlich zahlreiche Gründe weshalb die Bewirtschaftung der eigenen Kleingartenparzelle nicht mehr möglich ist. Der Pächter kann das Pachtverhältnis, ohne Angaben von Gründen, bis zum 31. Juli vor Ablauf des jeweiligen Pachtjahres kündigen. Solltet ihr mit dem Gedanken spielen, eure Parzelle aufgeben zu wollen, ist es wichtig zunächst Kontakt mit dem Vorstand aufzunehmen. Die Kontaktaufnahme mit dem Vorstand ersetzt nicht eine schriftliche Kündigung der Parzelle. Die Zustellung der Kündigung muss auf dem Postweg erfolgen.  Wir sind stets sehr dankbar für Empfehlungen von Euch, wenn Ihr potentielle Pachtnachfolger präsentieren könnt. Zu ihnen nehmen wir dann Kontakt auf, wenn ihr den Vorstand über euer Kündigungsvorhaben informiert habt.  Wer der Pachtnachfolger wird, entscheidet dann der Vorstand. 

Ablöse & Wertermittlung

Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Ablösezahlung zwar gewünscht werden kann, davon aber nicht die Wahl des Nachpächters abhängt. Sollte ein potenzieller Nachpächter oder Nachpächterin einen realistischen Betragsvorschlag übernehmen, ist dies gestattet. Sollte dies nicht der Fall sein, er/sie aber dennoch Interesse an dem Garten haben und auch in Frage kommen, muss es zu einer Einigung kommen.  Falls Du vom Nachpächter oder Nachpächterin eine Ablöse bekommen möchtest, müsstest Du Dich, für eine verbindliche Wertermittlung: https://bezirksverband.org/menschen, an den Bezirksverband wenden.

Weitere Informationen hierzu:  www.gartenfreunde-berlin.de/service/alles-was-recht-ist/kein-anspruch-auf-abloese-/14142

Anhänger Verleih

Allen Vereinsmitgliedern steht der vereinseigene Anhänger zur Verfügung.  Die Reservierung erfolgt mindestens 3 Tage vorher über kasse@kgv-nord-ev.de

Ihr erhaltet eine Betätigung der Reservierungsanfrage. Der Code für den Schlüsselsafe wird Dir per Mail mitgeteilt. Mit dem Code könnt Ihr dann den Anhängerschlüssel dem Schlüsselsafe am Vereinsheim entnehmen. Bei Rückgabe des Anhängers legt ihr den Schlüssel bitte wieder in den Schlüsselsafe zurück und verändert den Code. Pro Tag (24 Std. ) ist eine Ausleihgebühr von 10 Euro zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt im Folgejahr (Januar) mit der Pacht und ist auf das Vereinskonto zu überweisen. Der Anhänger ist besenrein abzugeben. Sollte dennoch während der Nutzung ein Schaden entstanden sein, so teilt uns diesen bitte umgehend mit. Es wird vorausgesetzt, dass die Nutzung des Anhängers durch einen Fahrer/in mit geeigneter Fahrerlaubnis erfolgt.

Häcksler Verleih

Allen Vereinsmitgliedern steht der vereinseigene Häcksler kostenfrei zur Verfügung.  Die Reservierung erfolgt mindestens 3 Tage vorher über den Verein per Email: verein@kgv-nord-ev.de . Bei der Übergabe erhaltet Ihr eine Einweisung. Der Häcksler wird vollgetankt übergeben. Zusätzlich gibt es einen vollen Kanister Benzin. So muss er auch zurückgegeben werden. Die Kosten für das Benzin hat der jeweilig Pächter oder die jeweilige Pächterin zu tragen. Der Häcksler ist sauber und vollgetankt wieder abzugeben. Sollte dennoch während der Nutzung ein Schaden entstanden sein, so teilt dies bitte dem Obmann umgehend mit.

Nutzung des Vereinsheims

Wir sind in der glücklichen Lage, ein Vereinsheim nutzen zu können. Das Vereinsheim soll als Versammlungsort für unsere Kleingärtner/innen dienen. Hier kommen wir nach der Gemeinschaftsarbeit zu Kaffee und Kuchen zusammen. Zahlreiche Feste und Veranstaltungen (siehe Rubrik Veranstaltungen)  werden gemeinsam ausgerichtet und gefeiert. Unsere Vereinsmitglieder können auch für eigene Feiern das Heim buchen. Hierzu sendet bitte eine Buchungsanfrage an verein@kgv-nord-ev.de. Die Nutzung ist kostenfrei – über eine Spende an den Verein würden wir uns aber sehr freuen!

Gemeinschaftsarbeiten

Gemeinschaftsstunden sind persönliche Arbeitsleistungen die jeder Pächter und jede Pächterin des Kleingartenvereins, für die Erhaltung der Gemeinschaftsanlage des Kleingartens, aufzubringen hat. Bei der Gemeinschaftsarbeit, welche von März bis Oktober am letzten Samstag im Monat von 10:00 bis 13:00 Uhr stattfindet (siehe Rubrik Gemeinschaftsarbeit), besteht eine gute Gelegenheit die, bisher bekannten oder unbekannten, Gartenfreunde und -freundinnen zu treffen. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, sich mit mindestens 6 Arbeitsstunden bei der Gemeinschaftsarbeit zu beteiligen. Die geleisteten Arbeitsstunden werden am jeweiligen Tag von der Obfrau/Obmann schriftlich festgehalten und für die Jahresabrechnung dem Vorstand übermittelt.

Die Abrechnung der nicht geleisteten Arbeitsstunden in Höhe von 12 Euro/h  wird im Folgejahr (Januar) mit der Pacht abgerechnet und ist auf das Vereinskonto zu überweisen.

Begehungen der Parzellen

Unsere Gartenanlage zeichnet sich besonders durch einen freien und kreativen Gestaltungsspielraum in der Art und Weise der Gartenbewirtschaftung aus. Die PächterInnen können ihre Gärten sehr frei nach ihren Wünschen, Pläne und Vorstellungen gestalten. Bei dieser Freiheit müssen dennoch grundsätzliche Vorgaben der Gartenordnung eingehalten werden und die Aspekte eines nachhaltig bewirtschafteten Kleingartens erkennbar sein. Um die Umsetzung zu begleiten und zu unterstützen wird jährlich anhand der bekannten Kriterien eine Gartenbegehung durch den Vorstand durchgeführt.


Solltet Ihr noch offene Fragen haben, kontaktiert uns gerne unter  verein@kgv-nord-ev.de